Was ist die Gewinnermittlung?
EÜR vs. Bilanzierung
Unternehmen und Selbstständige in Deutschland müssen zur steuerlichen Erfassung ihrer Einkünfte entweder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder die Bilanzierung verwenden. Die Wahl hängt von der Rechtsform, dem Umsatz und anderen gesetzlichen Vorgaben ab.
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?
Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie wird insbesondere von:
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Freiberuflern
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Kleingewerbetreibenden
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Einzelunternehmen mit Umsatz < 600.000 € oder Gewinn < 60.000 €
verwendet.
Merkmale:
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Keine doppelte Buchführung notwendig
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Nur tatsächliche Einnahmen und Ausgaben werden erfasst (Zufluss-/Abflussprinzip)
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Geringerer administrativer Aufwand
Was ist die Bilanzierung?
Die Bilanzierung basiert auf der doppelten Buchführung und ist für:
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Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
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Gewerbetreibende mit Umsatz > 600.000 € oder Gewinn > 60.000 €
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Kaufleute nach HGB (§ 238 ff.)
verpflichtend.
Merkmale:
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Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
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Aktiv-/Passiv-Seite, Bestandsveränderungen, Rückstellungen etc.
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Komplexere Anforderungen, aber fundierter Einblick in die Unternehmenslage
Vorteile der EÜR
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Einfache Handhabung
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Weniger Aufwand bei der Buchführung
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Ideal für kleine Unternehmen und Selbstständige
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Geringere Kosten bei Steuerberaterleistungen
Vorteile der Bilanzierung
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Exakter Überblick über Unternehmenswerte
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Pflicht bei Investoren, Banken, Kapitalgesellschaften
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Grundlage für betriebswirtschaftliche Analysen
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Nachvollziehbarkeit bei Betriebsprüfungen
Umstieg von EÜR auf Bilanzierung
Wer die Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreitet, muss im folgenden Jahr bilanzieren. Auch eine freiwillige Bilanzierung ist möglich – z. B. zur besseren Darstellung gegenüber Kreditgebern.
Unterstützung durch den Steuerberater
Ein erfahrener Steuerberater – wie Beermann & Partner – unterstützt Sie bei:
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Prüfung der Bilanzierungspflicht
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Wechsel zwischen EÜR und Bilanz
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Erstellung von Jahresabschluss, Bilanz, GuV
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Beratung zur optimalen Gewinnermittlungsmethode
Fazit: EÜR oder Bilanz – welche Methode ist die richtige?
Die Entscheidung zwischen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und Bilanzierung ist steuerlich und betriebswirtschaftlich von großer Bedeutung. Kleine Betriebe profitieren oft von der EÜR, während für größere Unternehmen und Kapitalgesellschaften die Bilanzierung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Eine fundierte steuerliche Beratung hilft Ihnen, die richtige Wahl zu treffen – gerne stehen wir von Beermann & Partner Ihnen dafür zur Seite.