Wer sich erstmals mit den Steuerberater Kosten befasst, merkt schnell, dass es kein starres Preisschild gibt. Die Höhe richtet sich nach der gesetzlich verankerten Steuerberatervergütungsverordnung – kurz StBVV –, individuellen Honorarvereinbarungen und dem eigenen Mitwirkungsgrad. Trotzdem lassen sich die wichtigsten Kostentreiber zusammenfassen und mithilfe praktischer Beispiele greifbar machen.
Gesetzliche Basis: StBVV
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) definiert Tabellenwerte und Rahmengebühren, die als Orientierung für jede Steuerberater|Steuerberaterin und jeden Steuerberater dienen. Entscheidend ist meist der sogenannte Gegenstandswert, z. B. die Höhe der Einkünfte bei einer. Einkommensteuererklärung. Je größer dieser Wert und je komplexer der Fall, desto höher darf der Gebührenrahmen ausfallen. Für Tätigkeiten, die sich nicht sinnvoll an einem Wert bemessen lassen, kommt die Zeitgebühr ins Spiel; sie liegt laut Verordnung zwischen 30 € und 75 € pro angefangene Viertelstunde.
Zusätzlich zur gesetzlichen Regelgebühr können Kanzleien mittels schriftlicher Honorarvereinbarung Festpreise oder höhere Sätze vereinbaren, sofern sie für Mandant in transparent bleiben. Einen Überblick zu typischen Vereinbarungen stellt die Bundessteuerberaterkammer bereit.
Typische Gebührenbestandteile
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Gegenstandswertgebühr – klassisch bei Jahresabschlüssen, betrieblichen Steuererklärungen oder der Erbschaftsteuer.
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Zeitgebühr – sinnvoll bei Beratungsprojekten ohne berechenbaren Gegenstandswert, etwa Umstrukturierungen.
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Pauschalgebühr – beliebt bei Dauermandaten, z. B. monatlicher Finanzbuchhaltung inklusive Umsatzsteuervoranmeldung.
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Nebenkosten und Auslagen – Porto, Fahrtkosten oder IT-Tools, die nach § 16 StBVV zusätzlich abgerechnet werden.
Ein Kostenbeispiel: Für eine private Einkommensteuererklärung mit 50 000 € Gesamteinkünften beträgt der Gegenstandswert 50 000 €. Die StBVV erlaubt das 1,0- bis 6,0-fache einer Grundgebühr aus Tabelle A (aktuell 240 € bis 1 440 €). Viele Kanzleien liegen zwischen 1,5- und 2,5-fach, also 360 € bis 600 €. Wer Belege digital einliefert, spart oft 10 %–15 %, weil der Zeitaufwand sinkt.
Praxisnahe Beispiele
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Einzelunternehmer mit 250 000 € Jahresumsatz und 30 Belegen pro Monat zahlt für laufende Buchführung, Umsatzsteuer und Jahresabschluss rund 3 000 €–4 000 € im Jahr, wenn die Daten vorkontiert angeliefert werden.
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Start-up in der Wachstumsphase: Pauschalpakete kombinieren Buchführung, Lohn und Controlling für 500 €–800 € pro Monat. Cloud-Systeme wie DATEV Unternehmen online senken manuelle Buchungen erheblich. Die Plattform stellt unter praktische Infos zum digitalen Belegaustausch bereit.
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Private Vermieter mit zwei Objekten zahlen für Einkommensteuer plus Anlage V durchschnittlich 300 €–450 €, sofern Mietverwaltungssoftware die Unterlagen strukturiert.
Einen detaillierten Kostenrechner mit Beispielrechnung stellt Beermann & Partner Steuerberater zur Verfügung: Kostenübersicht Beermann & Partner. Dort sieht man, wie sich Gegenstandswert, Honorarrahmen und Digitalrabatt überschneiden.
Faktoren, die den Preis beeinflussen
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Unterlagenqualität: Sortierte, digitale Belege reduzieren Erfassungszeit.
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Branche: Kleinunternehmer-Regelung oder Bauträger mit § 13b-Umkehr? Komplexere Sachverhalte erhöhen Zeitgebühr.
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Sonderleistungen: Betriebsprüfung, Einspruchsverfahren oder Gestaltungsberatung laufen meist auf Stundenbasis.
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Digitalisierungsgrad: Wer Belege via App hochlädt, profitiert von Automatisierung – Kanzleien geben diese Effizienzvorteile oft als Preisnachlass weiter.
Steuerliche Absetzbarkeit und Förderungen
Für Selbstständige sind Steuerberater Kosten Betriebsausgaben und mindern sofort die Steuerlast. Angestellte können sie als Werbungskosten ansetzen, sofern die Arbeitslohn-Pauschale überschritten wird; hier zählen Honorare für die jährliche Erklärung oder Beratung rund um Abfindungen. Gründerprogramme wie das BAFA-Modul „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erstatten bei Erstberatung bis zu 50 % des Nettohonorars. Damit schrumpfen Einstiegskosten erheblich und schaffen Spielraum für fortlaufende Begleitung.
Einsparpotenziale ohne Qualitätsverlust
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Vollständige Belege am Monatsanfang senden, statt Stück für Stück – das vermeidet Nachfragen.
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Digitale Echtzeit-Buchhaltung mit OCR-Erkennung spart händisches Erfassen.
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Preisgespräch vor Mandat: Die StBVV steckt den Rahmen ab, doch Festpreise schaffen Planungssicherheit. Gute Kanzleien, etwa Beermann & Partner Steuerberater, erklären detailliert, wie sich jede Position zusammensetzt.
Steuerberater Kosten – Fazit
Steuerberater Kosten sind weniger „teuer“, als oft vermutet – vor allem, wenn man die zeitliche Entlastung, Haftungsreduktion und steuerlichen Optimierungsspielräume einrechnet. Entscheidend ist, die StBVV als Verhandlungsbasis zu verstehen, den eigenen Bedarf klar zu definieren und digitale Prozesse zu nutzen. Wer dadurch Belege sauber strukturiert und seinem Steuerberater frühzeitig liefert, senkt das Honorar spürbar, ohne auf Qualität zu verzichten – und kann sich auf das konzentrieren, was das Unternehmen wirklich voranbringt.